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KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherungen sind von immenser Wichtigkeit, sodass jeder Kraftfahrzeugfahrer dazu verpflichtet ist, eine KFZ Haftpflichtversicherung abzuschließen, da in Deutschland die Benutzung eines Kraftfahrzeugs als gefährlich für die Gesundheit und das Vermögen Dritter angesehen wird.

Der KFZ-Haftpflichtversicherer reguliert dabei alle vom Versicherten mit seinem Fahrzeug verursachten Sach-, Personen- und Vermögensschäden, wobei nicht der Fahrer, sondern das Fahrzeug versichert wird.

Allerdings übernimmt die Haftpflichtversicherung immer nur die Schäden, welche der Versicherungsträger einem Dritten zufügt, die eigenen Schäden, sei es an Ihnen oder an Ihrem Fahrzeug, bleiben von einer Schadensregulierung ausgenommen.

Daher werden noch zwei weitere Versicherungen angeboten, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.

Der wesentliche Unterschied zwischen Teilkaskoversicherung und Haftpflichtversicherung besteht darin, dass die Hauptleistung der Teilkaskoversicherung die Regulierung eines Schadens am Kraftfahrzeug des Versicherten, vorausgesetzt, der Schaden entstand ohne Selbstverschulden des Versicherten.

Da komplett unfallfreies Fahren, vor allem bei Fahranfängern oder bei Vielfahrern nicht immer gewährleistet ist, gibt es noch die Vollkaskoversicherung, welche jede Art von Sach-, Personen-, und Vermögensschaden abdeckt, ganz gleich wer der Schuldträger war.

Zudem wird dem Versicherten bei Diebstahl oder Totalschaden der Wagen komplett ersetzt, auch für bis zu 18 Monate nach der ersten Fahrzeugzulassung als Neuwagen wird das Kraftfahrzeug zum Neuwert erstattet, danach wird eine Zeitwertberechnung vorgenommen, weswegen oft Neuwagenbesitzer oder Besitzer von hochwertigen Gebrauchtwagen eine Vollkaskoversicherung abschließen.

Außerdem kann eine lange unfallfreie Zeitspanne zu einer Verringerung der Beiträge führen, welcher sich mit jedem weiteren unfallfreien Jahr weiter Verringert. Ein solcher Schadensfreiheitsrabatt kann, wenn er entsprechend hoch ist, sogar günstiger sein als eine Teilkaskoversicherung, jedoch bei allen Leistungen einer Vollkaskoversicherung!

Kurz zusammengefasst bietet also nur die Vollkaskoversicherung einen komplett abdeckenden Schutz für Sie und Ihr Fahrzeug!